Dienstag, 19. Januar 2021

Nieder mit dem Corona-Faschismus oder meine jüngste Corona-Klage gegen die Möchte-Gern-Universitäts-Bibliothek von Hannover !!

 
















Hallo liebe Leute,


ich habe vor ein paar Tagen eine Klage gegen die fälschlicherweise als Universitäts-Bibliothek bekannte Technische Informations-Bibliothek Hannover (TIB Hannover ) eingereicht und zwar auf die Zulassung von Nicht - Studierenden  und auswärtigen Studenten und Studentinnen zu den Lesesälen und Arbeitsbereichen der TIB Hannover.


Die TIB hatte nämlich - absolut rechtswidrig - im Rahmen des jüngsten Corona - Lockdowns verfügt, dass ab dem 11.1.2021 nur noch Studierende der Leibniz Universität Hannover (LUH) diese Räumlichkeiten benutzen dürfen.


Dabei ist die TIB Hannover inzwischen überhaupt keine Universitäts-Bibliothek mehr, sondern seit Januar 2016 eine gemeinnützige (!!) und öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Niedersachsen, die laut eigener Satzung für die überregionale und wissenschaftliche Literaturversorgung der ansässigen Bevölkerung zuständig ist.


Daher stellt diese jüngste Corona-Massnahme auch einen geradezu grotesken Rechtsbruch dar und man muss sich langsam wirklich wundern, welcher Teufel diese Möchte-Gern-Akademiker der TIB Hannover wirklich reitet beziehungsweise wie juristisch ignorant und/oder absolut arrogant und natürlich Bürger - und Bürgerrinnen feindlich diese Leute tatsächlich sind.



Die TIB Hannover ist nämlich eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die demzufolge auch vollständig von allen Steuerzahlern finanziert wird und diese TIB hat ferner den Status der Gemeinnützigkeit verliehen bekommen - wahrscheinlich um entsprechende materielle Vorteile zu erhalten - aber trotz alledem schließt man inzwischen weit mehr als 90 Prozent der Bevölkerung von der Nutzung der Bibliotheks-Räumlichkeiten aus.


Wie geht das denn zusammen ??



Und mal sehen, was das Verwaltungsgericht Hannover (VG Hannover) zu diesen lupenreinen Rechtsbrüchen der TIB Hannover zu sagen hat. Die Aktenzeichen meiner Klagen lauten übrigens wie folgt:



6 A 272/21 für das Hauptverfahren  und für das Eilverfahren:  6 B274/21



Diese Klagen werden zurzeit in der 6. Kammer von einer gewissen Richterin Brandt bearbeitet,
aber trotz der wirklich eindeutigen Rechtslage, weiß man beim VG Hannover nie so recht, was man für ein Urteil erwarten kann, da etliche dort arbeitende Richter und Richterinnen keinesfalls unabhängig und objektiv sind, sondern oftmals zu den korrupten juristischen und politischen Seilschaften der Landeshauptstadt Hannover gehören und demzufolge oft genug entsprechende Gefälligkeits-Urteile aussprechen.



Und wer in diesem Zusammenhang irgendwelche Informationen über Richterin Brandt hat, bitte unbedingt - und zwar streng vertraulich - bei mir melden. Und hier sind noch einmal alle wichtigen Details und Rechtsgrundlagen in meinem jüngsten Blog-Artikel zusammengefasst.



Bitte überall posten und teilen:














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Nieder mit dem Corona-Faschismus !!




Mit freiheitlichen und rechtsstaatlichen Grüßen. Carsten Schulz,

von den niedersächsischen Justizbehörden politisch und juristisch verfolgter
Blogger, Bürgerrechtler, Wahrheitsforscher und investigativer Journalist




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Carsten_Schulz@CoronaKrieger20




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