Hallo liebe Leute,
die Rechtsbrüche im Rahmen dieser Corona-Verarschung gehen immer weiter.
Ab
Montag, den 11.1.2020 sind die Lesesäle und Arbeitsbereiche der
Universitäts-Bibliothek Hannover (TIB Hannover) nämlich nur noch für
Studenten und Studentinnen der Leibniz Universität Hannover (LUH)
geöffnet, was einen eindeutigen Rechtsbruch darstellt, da es sich bei
dieser Bibliothek um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung handelt, die
von der Öffentlichkeit komplett bezahlt wird und demzufolge auch dieser
Öffentlichkeit grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden muss und
zwar in gleichem Maße wie den Studierenden. Man kann sich ja
schlechterdings von der Öffentlichkeit aushalten lassen und dann genau
diesen Leuten den Zutritt zu der von ihnen bezahlten Einrichtung
verweigern.
Ferner
ist diese sogenannte Universitäts-Bibliothek überhaupt keine
Universitäts-Bibliothek mehr, da sie sich im Januar 2016 ganz offiziell und
formell von der LUH getrennt hat und inzwischen einen eigenen
Rechtskörper darstellt. Die TIB Hannover ist damals in eine
öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Niedersachsen umgewandelt
worden und ihr wurde der Status der Gemeinnützigkeit verliehen.
Die
Bedingungen für so einen Status, der mit etlichen finanziellen
Vorteilen einhergeht, sind allerdings eindeutig in der sogenannten
Abgabenordnung gesetzlich festgelegt:
Dort steht unter Absatz 1:
'Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der
Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen
ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft
eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach
räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann.'
Wenn
die TIB Hannover also festlegt, dass nur noch Studierende der LUH ihre
Räumlichkeiten nutzen kann, verstößt sie damit eindeutig gegen diese
Bedingung und ihr sollte daher auch folgerichtig der Status der
Gemeinnützigkeit aberkannt werden bzw. sollte die TIB Hannover umgehend die vom 11.1.2021 angeordnete Nutzungs-Reduzierung auf eine fest abgeschlossene Benutzergruppe - nämlich Studierende der LUH - aufheben.
Falls
die TIB Hannover dieser Forderung von mir, die ich ihr inzwischen auch
schriftlich zugestellt habe, nicht nachkommen sollte, werde ich noch am
Montag einen Klage beim Verwaltungsgericht Hannover plus einen Antrag
auf einstweiligen Rechtsschutz einreichen, mit dem Ziel, eine Öffnung
dieser öffentlich-rechtlichen Bibliothek, die KEINE
Universitäts-Bibliothek mehr darstellt, für alle Benutzergruppen zu
erreichen, genau wie es die Gesetze auch vorschreiben. Diese Öffnung
kann aufgrund der Corona-Bestimmungen reduziert oder mit bestimmten
Bedingungen versehen werden, aber dann halt für alle Besuchergruppen in
gleichen Maßen.
Jegliche
anderslautende Regelung wäre ein eindeutiger Rechtsbruch und ich gehe
davon aus, dass auch die Richter am VG Hannover das genauso sehen
werden, aber bei diesen Leuten weiß man halt nie so genau, woran man
ist. Im Allgemeinen schützen diese in keiner Weise unabhängigen Richter
nämlich die Figuren des Establishments und ihre Beschlüsse, selbst wenn
diese Entscheidungen rechtswidrig sein sollten wie in diesem Fall.
Selbst im Stiftungsgesetz der TIB Hannover steht unter §2 Folgendes:
Der Zweck der Stiftung ist die überregionale Literatur- und
Informationsversorgung für alle Gebiete der Technik und ihrer
Grundlagenwissenschaften, insbesondere Architektur, Chemie, Informatik,
Mathematik und Physik, zur Deckung des Bedarfs in Wissenschaft,
Forschung, Lehre und Praxis. 2 Die
Stiftung soll ferner Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich
der Informationswissenschaften zur Weiterentwicklung ihrer
Dienstleistungen in der Literatur- und
Informationsversorgung durchführen.
Auch
hier von 'Leibniz Universität Hannover' oder von 'Studierenden der LUH'
kein Wort. Wie sollte es auch anders sein??. Diese Bibliothek hat
nämlich aufgrund ihres rechtlichen und speziell gemeinnützigen Status
ausschließlich der Allgemeinheit zu dienen, auch deshalb, weil sie von
genau dieser Allgemeinheit vollständig bezahlt wird und was die TIB
Hannover tatsächlich versucht, ist eine Quadratur des Kreises. Sie will
alle steuerlichen und finanziellen Vorzüge einer gemeinnützigen
öffentlich-rechtlichen Stiftung in Anspruch nehmen, aber sie will
gleichzeitig auch eine reine Universitäts-Bibliothek sein und sich
gegebenenfalls hauptsächlich bzw. wie in diesem Fall ausschließlich um
die Belange der Studierenden der LUH kümmern.
So
eine Einstellung und Vorgehensweise ist meines Erachtens nicht nur
widersprüchlich und im höchsten Maße unredlich, sondern auch eindeutig
rechtswidrig. Wenn ihr Bibliotheks-Angestellten, Akademiker, Präsidenten
und Direktoren nur noch für Studierende da sein wollt, dann lasst euch
gefälligst von diesen Studierenden auch komplett bezahlen.
Ende der Durchsage !!
Und
noch ein Wort zu diesen etwas merkwürdigen Bibliotheks-Angestellten. In
der HAZ stand nämlich heute, dass etliche oder zumindest einige der
Mitarbeiter der TIB Hannover eine komplette Schließung der sogenannten
Universitäts-Bibliotheken, die wie oben nachgewiesen keine
Universitäts-Bibliotheken mehr sind, gefordert hatten:
Ja,
genau, das kann ich mir so richtig schön vorstellen. Ihr Faulpelze und
zwar nur diejenigen, die tatsächlich so eine komplette Schließung
gefordert haben, wollt lieber zuhause sitzen und nicht mehr arbeiten
oder einen auf Home Office machen, was ungefähr das gleiche ist, und dafür wie schon in
der Vergangenheit euer volles Gehalt bekommen.
Da ist es natürlich kein Wunder, dass ihr für eine komplette Schließung eintretet.
Scheiss
was auf die Studierenden, die sich auf alle möglichen Prüfungen
vorbereiten müssen. Und Scheiss was auf die Öffentlichkeit und die
Steuerzahler, die euch und eure fürstlichen Gehälter bezahlen müssen.
Und
mal sehen, was ihr sagen würdet, wenn ihr - wie in fast allen anderen
wirtschaftlichen Bereichen - Kurzarbeit machen müsstet und nur noch ein
Teil eures Gehalts bekommen würdet. Mal sehen, was ihr dann über
komplette oder auch nur eingeschränkte Schliessungen
eurer Bibliotheken sagen würdet.
Mein Gott, was es doch für verlogene Heuchler auf dieser Welt gibt und am Montag
geht diese Angelegenheit vors Verwaltungsgericht Hannover !!
Ich
werde mich jedenfalls nicht mehr widerstandslos von irgendwelchen
Corona-Faschisten verarschen und meiner Rechte berauben lassen, egal ob
sie in der Leibniz Universität Hannover, in der TIB Hannover, in der
Niedersächsischen Staatskanzlei, im Gesundheitsministerium oder im
Bundes-KanzlerINNENamt zuhause sind.
In diesem Sinne und
es lebe die Corona-Revolution !!
Mit wahrheitsliebenden Grüßen. Carsten Schulz,
von
den hannoverschen Justiz-Behörden politisch verfolgter Blogger,
Bürgerrechtler, Gutmenschen-Schreck, Wahrheitsforscher und
Verschwörungs-Aufdecker......
0176 434 72044
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