Sonntag, 10. Januar 2021

Der Corona-Wahnsinn geht immer weiter oder: Die Universitäts-Bibliothek von Hannover missbraucht und verletzt rechtswidrig ihren Status der Gemeinnützigkeit !!

 

 

 

Hannoversche Uni-Bibliothek ausgezeichnet | NDR.de - Nachrichten -  Niedersachsen - Studio Hannover

 

 

 

Hallo liebe Leute,



die Rechtsbrüche im Rahmen dieser Corona-Verarschung gehen immer weiter.


Ab Montag, den 11.1.2020 sind die Lesesäle und Arbeitsbereiche der Universitäts-Bibliothek Hannover (TIB Hannover) nämlich nur noch für Studenten und Studentinnen der Leibniz Universität Hannover (LUH) geöffnet, was einen eindeutigen Rechtsbruch darstellt, da es sich bei dieser Bibliothek um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung handelt, die von der Öffentlichkeit komplett bezahlt wird und demzufolge auch dieser Öffentlichkeit grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden muss und zwar in gleichem Maße wie den Studierenden. Man kann sich ja schlechterdings von der Öffentlichkeit aushalten lassen und dann genau diesen Leuten den Zutritt zu der von ihnen bezahlten Einrichtung verweigern.



Ferner ist diese sogenannte Universitäts-Bibliothek überhaupt keine Universitäts-Bibliothek mehr, da sie sich im Januar 2016 ganz offiziell und formell von der LUH getrennt hat und inzwischen einen eigenen Rechtskörper darstellt. Die TIB Hannover ist damals in eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Niedersachsen umgewandelt worden und ihr wurde der Status der Gemeinnützigkeit verliehen.
Die Bedingungen für so einen Status, der mit etlichen finanziellen Vorteilen einhergeht, sind allerdings eindeutig in der sogenannten Abgabenordnung gesetzlich festgelegt:








Dort steht unter Absatz 1:


'Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann.'



Wenn die TIB Hannover also festlegt, dass nur noch Studierende der LUH ihre Räumlichkeiten nutzen kann, verstößt sie damit eindeutig gegen diese Bedingung und ihr sollte daher auch folgerichtig der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt werden bzw. sollte die TIB Hannover umgehend die vom 11.1.2021 angeordnete Nutzungs-Reduzierung auf eine fest abgeschlossene Benutzergruppe - nämlich Studierende der LUH - aufheben.



Falls die TIB Hannover dieser Forderung von mir, die ich ihr inzwischen auch schriftlich zugestellt habe, nicht nachkommen sollte, werde ich noch am Montag einen Klage beim Verwaltungsgericht Hannover plus einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz einreichen, mit dem Ziel, eine Öffnung dieser öffentlich-rechtlichen Bibliothek, die KEINE Universitäts-Bibliothek mehr darstellt, für alle Benutzergruppen zu erreichen, genau wie es die Gesetze auch vorschreiben. Diese Öffnung kann aufgrund der Corona-Bestimmungen reduziert oder mit bestimmten Bedingungen versehen werden, aber dann halt für alle Besuchergruppen in gleichen Maßen.


Jegliche anderslautende Regelung wäre ein eindeutiger Rechtsbruch und ich gehe davon aus, dass auch die Richter am VG Hannover das genauso sehen werden, aber bei diesen Leuten weiß man halt nie so genau, woran man ist. Im Allgemeinen schützen diese in keiner Weise unabhängigen Richter nämlich die Figuren des Establishments und ihre Beschlüsse, selbst wenn diese Entscheidungen rechtswidrig sein sollten wie in diesem Fall.


Selbst im Stiftungsgesetz der TIB Hannover steht unter §2 Folgendes:


Der Zweck der Stiftung ist die überregionale Literatur- und Informationsversorgung für alle Gebiete der Technik und ihrer Grundlagenwissenschaften, insbesondere Architektur, Chemie, Informatik, Mathematik und Physik, zur Deckung des Bedarfs in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Praxis. 2 Die Stiftung soll ferner Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Informationswissenschaften zur Weiterentwicklung ihrer Dienstleistungen in der Literatur- und
Informationsversorgung durchführen.


Auch hier von 'Leibniz Universität Hannover' oder von 'Studierenden der LUH' kein Wort. Wie sollte es auch anders sein??. Diese Bibliothek hat nämlich aufgrund ihres rechtlichen und speziell gemeinnützigen Status ausschließlich der Allgemeinheit zu dienen, auch deshalb, weil sie von genau dieser Allgemeinheit vollständig bezahlt wird und was die TIB Hannover tatsächlich versucht, ist eine Quadratur des Kreises. Sie will alle steuerlichen und finanziellen Vorzüge einer gemeinnützigen öffentlich-rechtlichen Stiftung in Anspruch nehmen, aber sie will gleichzeitig auch eine reine Universitäts-Bibliothek sein und sich gegebenenfalls hauptsächlich bzw. wie in diesem Fall ausschließlich um die Belange der Studierenden der LUH kümmern.


So eine Einstellung und Vorgehensweise ist meines Erachtens nicht nur widersprüchlich und im höchsten Maße unredlich, sondern auch eindeutig rechtswidrig. Wenn ihr Bibliotheks-Angestellten, Akademiker, Präsidenten und Direktoren nur noch für Studierende da sein wollt, dann lasst euch gefälligst von diesen Studierenden auch komplett bezahlen.


Ende der Durchsage !!



Und noch ein Wort zu diesen etwas merkwürdigen Bibliotheks-Angestellten. In der HAZ stand nämlich heute, dass etliche oder zumindest einige der Mitarbeiter der TIB Hannover eine komplette Schließung der sogenannten Universitäts-Bibliotheken, die wie oben nachgewiesen keine Universitäts-Bibliotheken mehr sind, gefordert hatten:






Ja, genau, das kann ich mir so richtig schön vorstellen. Ihr Faulpelze und zwar nur diejenigen, die tatsächlich so eine komplette Schließung gefordert haben, wollt lieber zuhause sitzen und nicht mehr arbeiten oder einen auf Home Office machen, was ungefähr das gleiche ist, und dafür wie schon in 
der Vergangenheit euer volles Gehalt bekommen.


     Da ist es natürlich kein Wunder, dass ihr für eine komplette Schließung eintretet.


Scheiss was auf die Studierenden, die sich auf alle möglichen Prüfungen vorbereiten müssen. Und Scheiss was auf die Öffentlichkeit und die Steuerzahler, die euch und eure fürstlichen Gehälter bezahlen müssen.


Und mal sehen, was ihr sagen würdet, wenn ihr - wie in fast allen anderen wirtschaftlichen Bereichen - Kurzarbeit machen müsstet und nur noch ein Teil eures Gehalts bekommen würdet. Mal sehen, was ihr dann über komplette oder auch nur eingeschränkte Schliessungen
eurer Bibliotheken sagen würdet.



Mein Gott, was es doch für verlogene Heuchler auf dieser Welt gibt und am Montag
geht diese Angelegenheit vors Verwaltungsgericht Hannover !!



Ich werde mich jedenfalls nicht mehr widerstandslos von irgendwelchen Corona-Faschisten verarschen und meiner Rechte berauben lassen, egal ob sie in der Leibniz Universität Hannover, in der TIB Hannover, in der Niedersächsischen Staatskanzlei, im Gesundheitsministerium oder im Bundes-KanzlerINNENamt zuhause sind.




In diesem Sinne und

es lebe die Corona-Revolution !!



Mit wahrheitsliebenden Grüßen. Carsten Schulz,

von den hannoverschen Justiz-Behörden politisch verfolgter Blogger, Bürgerrechtler, Gutmenschen-Schreck, Wahrheitsforscher und Verschwörungs-Aufdecker......


0176 434 72044












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