Hallo liebe Leute,
ich habe
heute 2 Strafanzeigen gegen den Präsidenten des niedersächsichen Amts
für Verfassungsschutz, Herrn Bernhard Witthaut, bei der
Staatsanwaltschaft Hannover eingereicht - siehe weiter unten - und ich
werde diese Angelegenheit gegebenenfalls bis in die letzte Instanz
weiter verfolgen und notfalls auch ein Klageerzwingungsverfahren beim
niedersächsischen Oberlandesgericht in die Wege leiten.
Ich lasse mich von diesem verleumderischen Burschen doch nicht
beleidigen, diskreditieren, diffamieren und Volks-verhetzen, nur weil
ich von meinem grundgesetzlich verbrieften Recht auf freie
Meinungsäusserung und von meinem Recht, mich mit Freunden und
Gleichgesinnten frei zu versammeln Gebrauch mache.
----- Forwarded message -----
From: Carsten Schulz <kasimir2811@yahoo.co.uk>
Sent: Tuesday, 30 November 2021, 17:04:34 CET
Subject:
Die aktualisierte Fassung: 2 Strafanzeigen gegen den niedersächsischen
Verfassungsschutz-Präsidenten Herrn Bernhard Witthaut !!
Sehr geehrte Staatsanwaltschaft Hannover,
hiermit
stelle ich 2 Strafanzeigen beziehungsweise einen Strafantrag gegen den
Präsidenten des niedersächsischen Amts für Verfassungsschutz, Herrn
Bernhard Witthaut und zwar wegen Beleidigung, Verleumdung und übler
Nachrede gemäss § 185, § 186 und § 187 StGB und wegen Volksverhetzung
gemäß § 130 StGB.
Begründung:
Herr
Witthaut hat in seinem unten angeführten Interview mit Michael B.
Berger von der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 30.11.2021
alle Aktivisten und Corona-Rebellen, die sich in der Vergangenheit gegen
bestimmte repressiven Corona-Massnahmen ausgesprochen und demonstriert
haben, durchweg als Corona-Leugner bezeichnet und dadurch hat Herr
Witthaut auch mich persönlich, den Blogger Carsten Schulz, systematisch
und vorsätzlich beleidigt und verleumdet.
Ich
selbst habe mich nämlich nachweislich schon sehr früh an diesen
Corona-Protesten aktiv beteiligt und auch entsprechende kritische
Artikel geschrieben, allerdings habe ich niemals - auch nicht im
Entferntesten - die Existenz dieses Corona-Virus geleugnet, aber genau
diesen Eindruck versucht
Herr Witthaut zu vermitteln und das ist eindeutig strafbar.
Herr
Wittmann versucht mit seiner diffamierenden und ehrabschneidenden
Beschreibung von Andersdenkenden wie mich als Corona-Leugner eine
Assoziation und Gleichsetzung mit Holocaust-Leugnern herzustellen, was
absolut verleumderisch und damit strafbar ist, da es sich bei der
Holocaustleugnung gemäss § 130 StGB um eine Straftat handelt und daher
Holocaustleugner als Kriminelle zu gelten haben. Demzufolge bezeichnet
mich Herr Witthaut in diesem von mir erwähnten Interview als Kriminellen
beziehungsweise stellt Herr Witthaut mich mit solchen Straftätern auf
eine Stufe und das erfüllt eindeutig den Straftatbestand der
Beleidigung, Verleumdung und üblen Nachrede und ich fordere Sie daher
auf, umgehend entsprechende strafrechtliche Ermittlungen gegen den
besagten Herrn Bernhard Witthaut aufzunehmen.
Ferner
stelle ich hiermit zusätzlich eine Strafanzeige gegen Herrn Witthaut
wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, speziell Artikel 1, Absatz 2, in
dem es heißt:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete
Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner
Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der
Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Begründung:
Wie
ich schon oben beschrieben habe, hat Herr Witthaut nicht nur meine
Person, sondern alle Gegner der Corona-Massnahmen als Corona-Leugner
bezeichnet und das erfüllt eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung
gemäss § 130, Artikel 1, Absatz 2, StGB. Herr Witthaut hat nämlich alle
Mitglieder einer klar definierten Gruppe mit Holocaustleugnern und
demzufolge mit Straftätern gleichgesetzt und damit verächtlich gemacht,
diffamiert, verleumdet und verhetzt und zwar offensichtlich mit der
ausdrücklichen Absicht, eine negative und hasserfüllte Stimmung gegen
diese Gruppierung zu erzeugen.
Diese
Vorgehensweise von Herrn Witthaut erfüllt eindeutig den Straftatbestand
der Volksverhetzung und ich fordere Sie daher auf, auch umgehend
strafrechtliche Ermittlungen gegen Herrn Witthaut wegen dieser
vermeintlichen Straftat in die Wege zu leiten und ihn gegebenenfalls
zeitnah wegen Volksverhetzung anzuklagen
Gezeichnet. Carsten Schulz,
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