Mittwoch, 1. Dezember 2021

Die systematische Volksverhetzung von Corona-Aktivisten und Impf-Gegnern oder: Meine Strafanzeigen gegen den Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz !!

 

 

 

 

 

 Witthaut rechnet nicht mit Gewalt bei Corona-Demos

 

 

 

Hallo liebe Leute,

 

ich habe heute 2 Strafanzeigen gegen den Präsidenten des niedersächsichen Amts für Verfassungsschutz, Herrn Bernhard Witthaut, bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingereicht - siehe weiter unten - und ich werde diese Angelegenheit gegebenenfalls bis in die letzte Instanz weiter verfolgen und notfalls auch ein Klageerzwingungsverfahren beim niedersächsischen Oberlandesgericht in die Wege leiten.



Ich lasse mich von diesem verleumderischen Burschen doch nicht beleidigen, diskreditieren, diffamieren und Volks-verhetzen, nur weil ich von meinem grundgesetzlich verbrieften Recht auf freie Meinungsäusserung und von meinem Recht, mich mit Freunden und Gleichgesinnten frei zu versammeln Gebrauch mache.





----- Forwarded message -----
From: Carsten Schulz <kasimir2811@yahoo.co.uk>
Sent: Tuesday, 30 November 2021, 17:04:34 CET
Subject: Die aktualisierte Fassung: 2 Strafanzeigen gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz-Präsidenten Herrn Bernhard Witthaut !!




Sehr geehrte Staatsanwaltschaft Hannover,


hiermit stelle ich 2 Strafanzeigen beziehungsweise einen Strafantrag gegen den Präsidenten des niedersächsischen Amts für Verfassungsschutz, Herrn Bernhard Witthaut und zwar wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede gemäss § 185, § 186 und § 187 StGB und wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.



Begründung:


Herr Witthaut hat in seinem unten angeführten Interview mit Michael B. Berger von der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 30.11.2021 alle Aktivisten und Corona-Rebellen, die sich in der Vergangenheit gegen bestimmte repressiven Corona-Massnahmen ausgesprochen und demonstriert haben, durchweg als Corona-Leugner bezeichnet und dadurch hat Herr Witthaut auch mich persönlich, den Blogger Carsten Schulz, systematisch und vorsätzlich beleidigt und verleumdet.



Ich selbst habe mich nämlich nachweislich schon sehr früh an diesen Corona-Protesten aktiv beteiligt und auch entsprechende kritische Artikel geschrieben, allerdings habe ich niemals - auch nicht im Entferntesten - die Existenz dieses Corona-Virus geleugnet, aber genau diesen Eindruck versucht
Herr Witthaut zu vermitteln und das ist eindeutig strafbar.



Herr Wittmann versucht mit seiner diffamierenden und ehrabschneidenden Beschreibung von Andersdenkenden wie mich als Corona-Leugner eine Assoziation und Gleichsetzung mit Holocaust-Leugnern herzustellen, was absolut verleumderisch und damit strafbar ist, da es sich bei der Holocaustleugnung gemäss § 130 StGB um eine Straftat handelt und daher Holocaustleugner als Kriminelle zu gelten haben. Demzufolge bezeichnet mich Herr Witthaut in diesem von mir erwähnten Interview als Kriminellen beziehungsweise stellt Herr Witthaut mich mit solchen Straftätern auf eine Stufe und das erfüllt eindeutig den Straftatbestand der Beleidigung, Verleumdung und üblen Nachrede und ich fordere Sie daher auf, umgehend entsprechende strafrechtliche Ermittlungen gegen den besagten Herrn Bernhard Witthaut aufzunehmen.




Ferner stelle ich hiermit zusätzlich eine Strafanzeige gegen Herrn Witthaut wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, speziell Artikel 1, Absatz 2, in dem es heißt:




Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,


die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,


wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.





Begründung:


Wie ich schon oben beschrieben habe, hat Herr Witthaut nicht nur meine Person, sondern alle Gegner der Corona-Massnahmen als Corona-Leugner bezeichnet und das erfüllt eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung gemäss § 130, Artikel 1, Absatz 2, StGB. Herr Witthaut hat nämlich alle Mitglieder einer klar definierten Gruppe mit Holocaustleugnern und demzufolge mit Straftätern gleichgesetzt und damit verächtlich gemacht, diffamiert, verleumdet und verhetzt und zwar offensichtlich mit der ausdrücklichen Absicht, eine negative und hasserfüllte Stimmung gegen diese Gruppierung zu erzeugen.



Diese Vorgehensweise von Herrn Witthaut erfüllt eindeutig den Straftatbestand der Volksverhetzung und ich fordere Sie daher auf, auch umgehend strafrechtliche Ermittlungen gegen Herrn Witthaut wegen dieser vermeintlichen Straftat in die Wege zu leiten und ihn gegebenenfalls zeitnah wegen Volksverhetzung anzuklagen



          Gezeichnet. Carsten Schulz,
















Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen